Urlaub auf dem Pfefferhof!

FERIEN AUF
EINEM ECHTEN
BIO-BAUERNHOF!

 

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Das KINDERLAND - QualitätsversprechenKinderland Bayern - Wir sind mit 4 Bärchen ausgezeichnet!

Urlaub auf dem Pfefferhof .
Michael Pfeffer .
Großloitzenried 8 .
D-94269 Rinchnach

Bei uns gilt das gesprochene Wort

Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland wie einem Urlaub auf dem Bauernhof. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber

Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmer- und Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/Reservierung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages und ist verbindlich.

Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:

  • mündlich (persönlich beim Vermieter)
  • fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)
  • schriftlich (per E-Mail, Brief, Postkarte, Telefax)

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und bestätigt worden ist.

Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündlich, telefonisch oder schriftlich) ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen:

  1. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

  2. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen.
    Der Gast haftet, wenn er das Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Zimmer/Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537BGB). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.

  3. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:
    1. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!
    1. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung Rückgängig gemacht wurde!

  4. Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

    Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

    Der uns entstandene Schaden und vom Gast zu ersetzende Schaden wir wie folgt berechnet.
    - Ferienwohnung 90% des Reisepreises
    - Bei Neubelegung fällt nur eine Gebühr von 10 % an.

  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.